Die Grundlage, das BDSG
Gemäss Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen alle Stellen
(Unternehmen oder Institutionen), die personenbezogene Daten
automatisiert verarbeiten (erheben, verarbeiten oder nutzen)
Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten.
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechlichen
Belange ist stets die Unternehmensleitung.
Gegebenenfalls muss auch ein Datenschutzbeauftragter (DSB)
bestellt werden.
Wer trotz Verpflichtung keinen DSB bestellt, riskiert
hohe Strafen von bis zu 25.000 € oder mehr zu zahlen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir übernehmen die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter