Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bei nicht-öffentlichen Stellen,
Unternehmen oder Institutionen ist nach § 4f BDSG erforderlich wenn:
oder
oder
oder
Beachte: Wer unterhalb der Bestellungssschwellen liegt, muss sich als
Unternehmensleiter selbst um den Datenschschutz kümmern oder unabhängig
von den Kennzahlen, vorab einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Mit der Aufgabe als betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann auch eine Person
außerhalb der verantwortlichen Stelle, also ein "Externer", betraut werden.

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Die PrivSec bietet die Funktion als extern bestellter
Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen an.
Privsec - Datenschutz und Datensicherheit