Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten ist es, für die Beachtung des BDSG
sowie anderer Vorschriften des Datenschutzes und Datensicherheit im
Unternehmen zu sorgen. Er soll auf die Wahrung der Rechte der Betroffenen
bei der Betroffenen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten achten.
- Überwachung der ordnungsgemässen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
- Vorabkontrolle bei kritischen Datenverarbeitungen
- Erstellen und führen eines Verfahrensverzeichnisses nach § 4e BDSG
- Verfügbarmachung der Verfahrensübersicht für Jedermann
- Mitarbeiterschulungen über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach §5 BDSG
- Mitwirkung bei der Einführung neuer Vorhaben automatisierter Datenverarbeitung
- Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten
- Ansprechpartner für die Datenschutzaufsichtsbehörden
- Umsetzung der technisch-organisatorischen Datenschutzmaßnahmen
- Unterstützung und Beratung bei der Festlegung von Datenschutzgrundsätzen
- Unterstützung und Verbesserung der Datenschutzmaßnahmen durch Einführung eines
Datenschutzmanagementsystems, einer Datenschutzpolicy oder eines Datenschutzaudits
- Durchführen von jährlichen Audits mit Überprüfung grundlegenden Betriebssystemsicherheit
bei (Netzwerken, Firewalls, Backups)
- Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde
- Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes an die Unternehmensleitung
- ...
Achtung:
Kleine Betriebe und Selbstständige aber auch Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.
müssen sich als Verantwortliche selbst um Datenschutz und Datensicherheit kümmern.
Fazit:
Wir halten Ihnen den Rücken frei!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir stellen Ihnen den externen Datenschutzbeauftragten!