Der Datenschutzbeauftragte (DSB) muss laut BDSG folgende
Fähigkeiten und Kenntnisse mit sich bringen:
- juristische Kenntnisse
- Unternehmenskenntnisse
- betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- Datenverarbeitungskenntnisse
Bei mehr als 90% der Firmen wird der DSB zum Teilzeit-DSB!
Nachteile eines Teilzeit-DSB im Unternehmen:
- Verlust der Kernkompetenzen in seinem derzeitigen Arbeitsbereich
- Verlust der Flexibilität und Effektivität
- Kosten und Mehrarbeit für den Besuch von speziellen Datenschutzlehrgängen und Workshops
- Durchführen von internen Mitarbeiterschulungen
- fehlende Anerkennung und Kompetenzgerangel
- Überprüfung der grundlegenden Betriebssystemsicherheit
(Firewall, Backup, Netzwerke...)
- Führen des Verfahrensverzeichnisses nach § 4e BDSG
Fazit:
Für kleine Unternehmen ist es sehr schwierig, einen DSB aus den Reihen der
eigenen Mitarbeiter zu bestellen, da der Aufwand für Erwerb und Aufrechterhaltung
der erforderlichen Sachkunde die Kosten übersteigt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich im Vorfeld gut beraten!
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer datenschutzrechtlichen Aufgaben.