PrivSec Internetbefragung DSB 2007

[01. Februar 2007]
Internetbefragung: Gewinnen Sie mit Datenschutz und Datensicherheit!
Am 22. August 2006 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch
das "Entbürokratisierungsgesetz dür die Wirtschaft" novelliert.
Seit über einem halben Jahr gilt für alle Unternehmen, die mehr als neun Personen
mit der automatisierten Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten
beschäftigen, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.

Generell gilt:
Alle Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten oder nutzen,
müssen Datenschutz gewährleisten.
Das heißt, egal ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandanten-Daten:
Fast jedes Unternehmen oder Institution, Handwerks- oder Meisterbetriebe,
alle medizinischen Einrichtungen wie Apotheken und Arztpraxen, aber auch
viele Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen.

Deshalb unsere Umfrage an Sie:
Welche Konsequenz hat das Ablaufen der Übergangsfrist des BDSG für Ihr Unternehmen?
Was haben Sie bislang unternommen?

Folgende fünf Antworten (mit Kommentaren) haben wir Ihnen zur Auswahl vorgegeben.

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