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Das Bundesdatenschutzgesetz fordert nach § 4 g Abs. 2 „die bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten tätigen Personen mit dem Vorschriften vertraut zu machen“
.
In der Praxis erweist sich diese Forderung oft als schwierig in der Umsetzung.
Dennoch gehört die Ausbildung der MitarbeiterInnen zum Thema Datenschutz und die
Sensibilisierung zur IT-Sicherheit zu den zwei wichtigsten organisatorischen Maßnahmen
heutiger Unternehmen.

Mit der Anzahl der zu schulenden Personen und mit steigendem Grad der örtlichen
Verteilung wird die zentrale Datenschutzunterweisung noch schwieriger. Nicht zuletzt
aus diesem Grund setzen immer mehr Unternehmen und Organisationen auf eine
webbasierte Unterweisung im unternehmenseigenen Intranet.

Ihr Vorteil: Den Lernenden ist es vollkommen freigestellt, ob die Unterweisung abends
bequem vom heimischen Wohnzimmer fortgeführt wird. (Mehr Informationen...)


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